AGB

Allgemeine Geschäft­s­bedingungen

Bitte schenken Sie den nachstehenden Vermittlungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, der xnet kommunikation ag (nachfolgend xnet genannt). Diese Vermittlungsbedingungen werden Bestandteil des mit der xnet als Mittler von Hotelunterbringung und sonstigen Leistungen geschlossenen Vermittlungsvertrages.

  1. Unsere Leistungen als Event Marketing Agentur

xnet ag ist eine Agentur die Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen wie Beratung, Ideen, Grafisches Design, Messebau, Story Telling, Planung, Konzeption, Umsetzung und Koordination für Tagungen, Incentives, Kongresse und Events (nachfolgend zusammenfassend als Events bezeichnet) anbietet. rent a village by xnet® und make!sense meetings by xnet® sind Markennamen für spezifische Event- und Tagungsformate die von xnet angeboten und umgesetzt werden.

xnet erbringt mit dieser Tätigkeit nur teilweise eigene Leistungen und vermittelt zu einem überwiegenden Teil weitere und andere Leistungen im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend Leistungsträger genannt. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. xnet und die Kunden von xnet verbindet nur ein Vermittlungsvertrag. Ein anderes Vertragsverhältnis kommt nicht zustande, sofern dies nicht schriftlich anders vereinbart wird. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus dem finalen Leistungsspiegel und Ablaufplan, die den Umfang der vermittelten Leistungen auflisten und das Agenturhonorar als Prozentsatz (in der Regel 10%) der Summe aller vermittelten Leistungen errechnet.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für Recherchen und Leistungen die nicht ausdrücklich im Agenturhonorar* bzw. im Leistungsspiegel berücksichtigt sind, wird die Arbeitsleistung gemäss unseren Stundensätzen verrechnet. Bei Veranstaltungen werden Pauschalhonorare für die Projektumsetzung pro Mitarbeiter verrechnet.

Auslagen unserer Agentur wie zB. Frachtkosten, Porto, Fahrtspesen, etc. werden aufgrund von Belegen dem Kunden in Rechnung gestellt.

*Weitere Informationen zum Agenturhonorar, Konzeptgebühren, Stundensätzen und zu verrechenbaren Auslagen finden Sie in unserer aktuellen Agenturvergütung (auf Anfrage).

  1. Buchung und Vertragsabschluss

2.1. Mit Ihrer schriftlichen Bestätigung an xnet schliessen Sie mit xnet einen Vermittlungsvertrag und mit den involvierten und gebuchten Leistungsträgern einen Leistungsvertrag (z.B.: Beherbergung, Technik, Outdoor Programme, etc.) unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich ab.

2.2. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch vorgenommen werden.

2.3. Die in Ziffer 1. genannten Verträge kommen mit der Annahme durch xnet in Schaan zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, informieren wir Sie bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung unserer Annahmebestätigung in Form eines Leistungsspiegels und einer Anzahlungsrechnung in der Höhe von 10 % des Auftragsvolumens. Diese Anzahlungsrechnung ist binnen 14 Tagen durch Zahlung auf das von xnet zu nennende Event Konto zu begleichen.

2.4. Die xnet zur Verfügung gestellten Daten werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften des Liechtensteiner Datenschutzgesetztes geschützt.

2.5. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen zusammen mit der Buchungsbestätigung zugeschickt (auch elektronisch). Wenn Sie bis 10 Tage nach Erhalt keine Einwände anmelden, wird der Vermittlungsvertrag gemäss diesen Geschäftsbedingungen Gültigkeit erlangen. Im Falle von kurzfristigen Buchungen unter 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn tritt der Vermittlungsvertrag sofort in Kraft.

  1. Zahlung und Abwicklung der gebuchten Drittleistungen

3.1. Bei der Buchung zwischen Ihnen und xnet wird vereinbart, dass Anzahlungen an Hotels oder andere Leistungsträger geleistet werden, um Reservierungen zu gewährleisten. Die Anzahlungstranchen werden wie folgt gehandhabt:

10 %    bei Buchung
40 %    6 Monate vor dem Start des Events
40 %    2 Monate vor dem Start des Events

Restzahlungen werden nach der Veranstaltung laut Budget-Rechnungsvergleich fällig. Ein allfälliger Skontoverlust durch Zeitablauf geht zu Lasten des Kunden. Sollten die Anzahlungsforderungen von Hotels oder anderen Leistungsträgern diese Richtlinien übersteigen, wird dies in unserer Buchungsbestätigung mit den Fälligkeitsdaten angeführt.

3.2. Alle Rechnungen von gewerblichen Betrieben werden auf den Namen des Kunden ausgestellt, damit Vorsteuerabzug und Steuerrückforderungen bei den entsprechenden Behörden geltend gemacht werden können.

3.3. xnet verrechnet 10% auf die von xnet betreuten und verantwortlich gemachten Leistungen als Agenturhonorar. Weiters gelten die aktuellen Agenturvergütungssätze für Projektmanagement auf Stundenbasis (auf Anfrage).

3.4. xnet sammelt für den Kunden alle Rechnungen, kontrolliert diese gemäss den Vereinbarungen und führt die Zahlungen im Namen des Kunden durch, nachdem dieser die ausstehende Restzahlung geprüft hat.

3.5. Die Endabrechnung lt. Budget-Rechnungsvergleich muss bis spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden. Für später eintreffende Zahlungen werden Verzugszinsen von 5.5% verrechnet. 

  1. Stornierungen

4.1. Stornierungen von Events können nur in schriftlicher Form erfolgen. Jegliche Stornierungskosten an Leistungsträgern oder Dritten werden entsprechend deren Geschäftsbedingungen (z.B. länderspezifische Vertragsbedingungen für Beherbergungsbetriebe) geleistet, wenn nicht anders vereinbart. xnet behält sich das Recht vor diese Forderungen vom Event Konto des Kunden zu begleichen oder der Leistungsträger kann diese direkt beim Kunden einfordern, falls diese die geleisteten Anzahlungen überschreiten.

4.2. Tritt der Kunde vom Vermittlungsvertrag zurück, wird ihm durch xnet eine Dienstleistungsgebühr für die aufgewendete Zeit laut Auflistung nach aktuellen Stundensätzen oder nach Vereinbarung wie folgt pauschal in Rechnung gestellt:

40 %    vom Agenturhonorar sowie bisher erbrachte Projektstunden nach Buchung bis 6 Monate vor dem Start der Veranstaltung
70 %    vom Agenturhonorar sowie bisher erbrachte Projektstunden ab 6 Monate vor dem Start der Veranstaltung
90 %    vom Agenturhonorar sowie bisher erbrachte Projektstunden ab 2 Monate vor dem Start der Veranstaltung
100 % vom Agenturhonorar sowie bisher erbrachte Projektstunden ab 3 Wochen vor dem Start der Veranstaltung

Auslagen und Spesen werden nach Belegen abgerechnet.

4.3. Änderungen in der Personenanzahl können bis 30 Tage vor Veranstaltung für Catering, Liftkarten oder sonstige von der Personenanzahl abhängigen Positionen berücksichtigt werden.

4.4. Eintrittskarten können nicht zurückgenommen werden. Die Rücktrittsgebühr beträgt somit 100 % des Kartenpreises zuzüglich der Vermittlungsgebühr.

  1. Garantie und Haftung

5.1. xnet ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemässe Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemässe Vermittlung und Planung der vorgenannten Fremdleistungen ein. xnet haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages.

5.2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschliesslich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb oder Leistungsträger zu richten.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen Liechtensteinischem Recht. Klagen gegen xnet sind in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein zu erheben. Für Klagen der xnet gegen Sie ist Ihr Wohnsitz massgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von xnet massgebend.

xnet kommunikation ag
Im Malarsch 57
9494 Schaan
Liechtenstein